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   VG Berlin, 19.06.2020 - 1 L 188.20   

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https://dejure.org/2020,15615
VG Berlin, 19.06.2020 - 1 L 188.20 (https://dejure.org/2020,15615)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.06.2020 - 1 L 188.20 (https://dejure.org/2020,15615)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 1 L 188.20 (https://dejure.org/2020,15615)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    "Identitäre Bewegung" und Verfassungsschutzbericht 2019: Einstufung als "gesichert rechtsextrem" nicht zu beanstanden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsschutz - und die Einstufung als "gesichert rechtsextrem"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Identitäre Bewegung darf "gesichert rechtsextrem" genannt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Identitäre Bewegung und Verfassungsschutzbericht 2019: Einstufung als gesichert rechtsextrem nicht zu beanstanden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsschutz darf "Identitäre Bewegung" als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen - Berichterstattung zur Aufklärung der Öffentlichkeit geeignet und erforderlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 21.01.2016 - 1 K 255.13

    Nennung von "Pro NRW" im Verfassungsschutzbericht 2012 als rechtsextremistische

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2020 - 1 L 188.20
    Von einer kurzen Zeitspanne ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die letzten Anknüpfungstatsachen noch nicht mehr als zwei Kalenderjahre zurückliegen (Urteil der Kammer vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Schließlich kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die zur Feststellung des Bestehens verfassungsfeindlicher Bestrebungen herangezogenen Äußerungen für sich genommen zulässig sind, da sie vom Schutz der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG umfasst sind (Urteil der Kammer vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Sie wird beeinträchtigt bei allen Formen rassisch motivierter Diskrimi nierung sowie wenn einzelne Personen oder Personengruppen grundsätzlich wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden (Urteil der Kammer vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13, juris Rn. 76 m.w.N.).

    Auch dies verletzt nach der Rechtsprechung der Kammer die Menschenwürde (Urteil vom 21. Januar 2016 - VG 1 K 255.13, juris Rn. 76 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2020 - 1 L 188.20
    Insofern geht eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht über die bloße Teilhabe staatlicher Funktionsträger an öffentlichen Auseinandersetzungen oder an der Schaffung einer hinreichenden Informationsgrundlage für eine eigenständige Entscheidungsbildung der Bürger hinaus (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01, juris Rn. 54).
  • VG Köln, 25.09.2019 - 13 L 1667/19

    Bundesamt für Verfassungsschutz muss Bezeichnung der Identitären Bewegung als

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2020 - 1 L 188.20
    Es greift deshalb zu kurz, wenn der Antragsteller namentlich zu seiner "Aktionswoche-No-Go-Areas" anführt, damit mache er lediglich auf ein Problem aufmerksam, "das inzwischen auch von den sog. Qualitätsmedien diskutiert wird" (siehe Antragsschrift vom 8. August 2019 im Eilverfahren vor dem VG Köln, Az: 13 L 1667/19, dort S. 3).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2020 - 1 L 188.20
    Dabei überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, die Regelung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13, juris Rn. 690).
  • BVerwG, 13.12.2017 - 6 A 7.16

    Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art.

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2020 - 1 L 188.20
    Die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes setzt ein besonderes schützenswertes Interesse in dem Sinn voraus, dass es für den Betroffenen nicht zumutbar ist, auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung für den Regelfall vorgesehenen nachgängigen Rechtsschutz verwiesen zu werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2017 - BVerwG 6 A 7.16, juris, Rn. 15).
  • VG Berlin, 12.11.2020 - 1 K 606.17

    Klage gegen Berichterstattung in den Verfassungsschutzberichten

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, den beigezogenen Verwaltungsvorgang und die beigezogene Gerichtsakte des Verfahrens VG 1 L 188/20 Bezug genommen.

    Die Migranten, mit denen "unsere Länder ... geflutet" würden, würden "sich in ethnischen Communities abschotten, in denen unsere Kultur und Werte verachtet werden" (h... Einseitig gegen Ausländer gerichtet und allein vor dem Hintergrund seines Ziels des Erhalts der ethnokulturellen Identität behandelt der Kläger auch anerkannte gesellschaftliche Probleme. Es greift deshalb zu kurz, wenn der Kläger namentlich zu seiner "Aktionswoche-No-Go-Areas" anführt, damit mache er lediglich auf ein Problem aufmerksam, "das inzwischen auch von den sog. Qualitätsmedien diskutiert wird" (siehe die im Verfahren VG 1 L 188/20 vorgelegte Antragsschrift vom 8. August 2019 im Eilverfahren vor dem VG Köln, Az: 13 L 1667/19, dort Seite 3).

  • VG Köln, 13.10.2022 - 13 K 4222/18

    Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten

    Es greift deshalb zu kurz, wenn der Kläger namentlich zu seiner "Aktionswoche-No-Go-Areas" anführt, damit mache er lediglich auf ein Problem aufmerksam, "das inzwischen auch von den sog. Qualitätsmedien diskutiert wird" (siehe die im Verfahren VG 1 L 188/20 vorgelegte Antragsschrift vom 8. August 2019 im Eilverfahren vor dem VG Köln, Az: 13 L 1667/19, dort Seite 3).
  • VG Hamburg, 14.12.2020 - 15 E 2497/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Studentenverbindung gegen die Bezeichnung als

    Kritik an einem Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss danach nur als solche unberücksichtigt bleiben, nicht jedoch, wenn sie verbunden ist mit der Ankündigung konkreter Aktivitäten zur Beseitigung dieses Verfassungsgrundsatzes oder mit der Aufforderung zu solchen Aktivitäten (VG Berlin, Beschluss vom 19.6.2020, VG 1 L 188/20, n.v.).

    Ob ein solcher Volksbegriff für sich genommen gegen die durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde verstößt, kann dahinstehen (so VG Berlin zur Identitäten Bewegung, Beschluss vom 19.6.2020, VG 1 L 188/20, n.v.).

  • BVerwG, 06.08.2020 - 1 WDS-VR 9.20

    Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Versetzung eines Soldaten wegen

    Ein Eilantrag der Gruppierung hiergegen ist beim Verwaltungsgericht Berlin erfolglos geblieben (Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 34/2020 vom 23. Juni 2020 - zitiert nach juris).
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